Das Quotenvorrecht ist eine juristische Begriffsbildung, die beim Schadensersatz Bedeutung hat, wenn der Schaden des Geschädigten zunächst durch eine Gemeinschaft (z. B. gesetzliche oder private Krankenversicherung, eigene Vollkaskoversicherung, Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers oder Dienstherrn) getragen worden ist (siehe auch unter Deckungsfonds).