Rangkrone

Wappenschild und Rangkrone der römisch-deutschen Könige, ca. 1433–1486

Die Rangkronen sind ein Teilgebiet der Heraldik (siehe auch Krone (Heraldik)) und sitzen meist dem Wappenschild auf, bei Vollwappen auch dem Wappenmantel. Im ersten Fall gibt es viele Wappendarstellungen, die nur aus Schild und Rangkrone bestehen.

Im Gegensatz dazu ist für die Darstellung einer Helmkrone immer ein Wappenhelm nötig, der auf dem Schild aufsitzt. Anstatt der Helmkrone war im Hochmittelalter, insbesondere in der Blütezeit des Rittertums im 13. Jahrhundert, nur ein Helmwulst üblich, der auf dem Helm getragen wurde. Dieser diente der Befestigung der darunterliegenden Helmdecke und des darüberliegenden Helmkleinods. Tatsächlich getragen wurden Helmkronen zur Rüstung allenfalls im Spätmittelalter (15. Jahrhundert) von Fürsten bei zeremoniellen Anlässen oder Turnieren.[1] In den Bildern des Codex Manesse (um 1300 bis 1340) werden Kronen in Thron- oder Jagd-Szenen durchaus getragen, jedoch niemals in Rüstung auf Helmen, auch nicht von Monarchen.[2] Später kam es aber in der Heraldik auf, bei Adelswappen den Helmwulst durch eine Helmkrone zu ersetzen bzw. wurde sie selten auch direkt auf den Wulst gesetzt. Die Helmkrone bei Adelswappen (franz. couronne de noblesse, eng. crown, coronet) symbolisiert seit den Wappen des 15. Jahrhunderts den Rang von Adels- und später auch Patrizierfamilien.

Erst in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts bildete sich die Verleihung von Perlenkronen bei Adelsdiplomen als Vorrecht des Adels aus, früher kamen gekrönte Helme nur fürstlichen Personen zu. Die Rangkronen unterscheiden nicht offiziell zwischen Uradel und Briefadel. Der alte untitulierte Adel (Uradel) verwendet anstelle der ihm zustehenden „Blätterkrone“ bisweilen die gefälligere, siebenperlige Freiherrnkrone mit vielfältigen, irreführenden Argumenten. Die meist dem untitulierten Briefadel verliehene fünfperlige Adelskrone schmückt zu wenig und wird aus diesem Grund oft nicht verwendet. Es war eine Aufgabe der Heroldsämter, auf die richtige Verwendung der Rangkronen zu achten.[3] Der Deutsche Adelsrechtsausschuß hat zur Frage der heraldisch korrekten Verwendung von Rangkronen 2014, basierend auf einem Gutachten, festgehalten: „Rangkronen, als Schildkronen in einem Vollwappen entsprechen nicht der klassischen Heraldik und sind aus heraldischer Sicht zu vermeiden. Sie müssen jedoch adelsrechtlich akzeptiert werden, wenn sie diplommäßig verliehen worden sind, aber nur in diesem Fall.“[4]

  1. Siehe etwa die Darstellung eines Turnierkampfs zwischen dem Herzog von Bretagne (mit Helmkrone) und dem Herzog von Bourbon (mit Helmwulst) in einer Zeichnung von Barthélemy d’Eyck (circa 1460): [1]
  2. Siehe etwa König Wenzel II. von Böhmen gekrönt auf dem Thron sitzend: [2] oder König Konradin auf der Jagd: [3], im Gegensatz zu den Herzögen von Breslau [4], Anhalt [5] und Brabant [6] in Rüstung ohne Helmkronen.
  3. Theodor Ilgen, Erich Gritzner, Ferdinand Friedensburg: Grundriss der Geschichtswissenschaft zur Einführung in das Studium der Deutschen Geschichte des Mittelalters und der Neuzeit. Band 1 Abteilung 4 ... Heraldik ... 1912 - S. 96, 5. Rangkronen - Im Jahr 1912, als dieses Buch geschrieben wurde, gab es noch den Adel und die Heroldsämter. Die Heroldsämter konnten aber den häufigen Missbrauch der freiherrlichen Rangkrone nicht wirklich verhindern. Die Tradition in den Familien führt noch immer zu erstaunlichen Fehlinformationen.
  4. Georg Freiherr von Frölichsthal: Ungewöhnliche Rangkronen, in: Deutsches Adelsblatt vom 15. März 2024, S. 5

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