Rat ist in Deutschland eine Amtsbezeichnung eines Beamten in der Laufbahngruppe des höheren Dienstes in der Bundes- oder Landesverwaltung im Eingangsamt. Die Grundamtsbezeichnung Rat darf nur mit einem Zusatz verliehen werden. Häufigster Zusatz ist Regierungs-; die entsprechende Amtsbezeichnung lautet dementsprechend Regierungsrat und wird grundsätzlich in der Laufbahn des höheren nichttechnischen Verwaltungsdienstes geführt.[1]
- ↑ Festsetzung von Zusätzen zu den Grundamtsbezeichnungen, Zusammenstellung der im Bundesbereich geltenden Amtsbezeichnungen und Dienstgrade. 5. Dezember 2012, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 13. Mai 2020; abgerufen am 21. März 2020. Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de