Als Raucharoma bezeichnet man Zubereitungen aus kondensiertem und gereinigtem Rauch, wie er auch bei den herkömmlichen Verfahren zum Räuchern von Lebensmitteln verwendet wird. Im Gegensatz dazu erscheint frisch erzeugter Rauch, der für die Räucherung von Lebensmitteln eingesetzt wird, in der Zutatenliste als Rauch. Dieser kann vor Ort durch Friktion (Reibung), aus verglimmten Spänen, Pellets, Scheiten sowie regeneriert aus Raucharoma erzeugt werden. Raucharomen gibt es in fester und flüssiger Form; letztere werden oft auch als Liquid Smoke, Flüssigrauch oder flüssiger Rauch bezeichnet. Diese Angabe ist jedoch lebensmittelrechtlich nicht zugelassen, wie auch die Deklaration der Zutaten in Verordnungen weitgehend geregelt ist.