Recht auf Nichtwissen

Das Recht auf Nichtwissen, gelegentlich auch als Recht auf Unwissenheit bezeichnet,[1] schützt den Einzelnen davor, Informationen zu erhalten, die er nicht zu erhalten wünscht, weil ihre Kenntnis ihn in seiner Lebensführung beeinträchtigen könnte.

  1. Alexander Neubacher: Recht auf Unwissenheit. In: Der Spiegel 29/2000, S. 40. Online

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