Dieser Artikel beschreibt
Rechtsgebiet als Teilgebiet des Rechts. Für den räumlichen Geltungsbereich bestimmter Rechtsquellen siehe
Rechtsgebiet (Geltungsbereich).
Als Rechtsgebiet bezeichnet man in der Rechtswissenschaft ein Fachgebiet des Rechts, das thematisch auf einer einheitlichen Rechtsquelle beruht.