Rechtsmedizin

Sektionssaal des Landesinstituts für gerichtliche und soziale Medizin Berlin.
Sektionssaal der Charité Berlin.

Die Rechtsmedizin (Lehnübersetzung von lateinisch medicina forensis), auch Forensische Medizin oder Gerichtsmedizin, früher auch (vor allem in Österreich bis 1969) Gerichtliche Medizin genannt, umfasst die Entwicklung, Anwendung und Beurteilung medizinischer und naturwissenschaftlicher Kenntnisse für die Rechtspflege sowie die Vermittlung arztrechtlicher und ethischer Kenntnisse für die Ärzteschaft. Entstanden ist die als „Dienerin des Rechts[1] geltende Rechtsmedizin als eigenständiges Fach in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts aus der „Staatsarzneikunde“, nachdem sich von dieser das Fach Hygiene (öffentliche Gesundheitspflege, „Medizinische Polizei“) abgetrennt hatte.

Innerhalb der Forensik zählt die Rechtsmedizin zu den Medizinwissenschaften, der unter anderem folgende Teilbereiche angehören: Pathologie, Biopsie, Obduktion, DNA-Analyse, Forensische Toxikologie, Traumatologie sowie Forensische Odontologie. Darüber hinaus werden rechtlich relevante Details oftmals in enger Zusammenarbeit mit der Kriminaltechnik (einschließlich Daktyloskopie, Wundballistik, Altersbestimmung, kriminologischer Textiluntersuchung etc.) ermittelt.

  1. Ernst Klee: Deutsche Medizin im Dritten Reich. Karrieren vor und nach 1945. S. Fischer, Frankfurt am Main 2001, ISBN 3-10-039310-4, S. 146.

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