Als Reden gegen Verres (lateinisch Orationes in Verrem, deutsch auch Verrinen) werden Reden Marcus Tullius Ciceros bezeichnet, die dieser 70 v. Chr. im Zusammenhang mit einem Repetundenprozess gegen den Adligen Gaius Verres, einen korrupten ehemaligen Statthalter der Provinz Sizilien, verfasste. Bei den Reden gegen Verres (actio prima;actio secunda) war Cicero das erste Mal Ankläger.
Durch seinen Sieg in diesem Strafverfahren (dem einzigen, in dem er je als Ankläger auftrat) errang der homo novus Cicero, der kurz davor zum Ädil für das Jahr 69 v. Chr. gewählt worden war, hohes öffentliches Ansehen. Verres’ Verteidiger war Quintus Hortensius Hortalus, der bis dahin als bedeutendster Redner Roms galt.