Als Regalien (von mittellateinisch regale, Königsrecht, lateinisch iura majestatica ‚Majestätsrechte‘, sing. Regal) bezeichnete man im Mittelalter diejenigen Hoheitsrechte, deren Ausübung dem Inhaber der Staatsgewalt hinsichtlich der Regierung und Verwaltung des Staates entweder verfassungsmäßig oder kraft besonderer Rechtstitel zustanden.[1]