Regierungsinspektor (RI) ist in Deutschland eine Amtsbezeichnung für das Amt eines Beamten in der Laufbahngruppe des gehobenen Dienstes in der Bundes- oder Landesverwaltung im Eingangsamt. Sie setzt sich zusammen aus der Grundamtsbezeichnung Inspektor und dem Zusatz „Regierungs-“. Im gehobenen technischen Verwaltungsdienst des Bundes lautet die Amtsbezeichnung Technischer Regierungsinspektor (TRI).