Regierungsrat (RR) ist in Deutschland eine Amtsbezeichnung für ein Amt eines Beamten in der Laufbahngruppe des höheren Dienstes in der Bundes- oder Landesverwaltung im Eingangsamt. Es setzt sich zusammen aus der Grundamtsbezeichnung Rat und dem Zusatz „Regierungs-“. Regierungsrat ist grundsätzlich die Amtsbezeichnung bei Bundesbeamten in der Laufbahn des höheren nichttechnischen Verwaltungsdienstes im Eingangsamt, aber auch im naturwissenschaftlichen Dienst üblich. Im höheren technischen Verwaltungsdienst des Bundes lautet die Amtsbezeichnung Technischer Regierungsrat (TRR).
Die im mittelbaren Landesdienst stehenden Kommunalbeamten des höheren Dienstes der Städte und Gemeinden führen meist die Amtsbezeichnung Verwaltungsrat, mitunter ohne, in der Regel aber mit dem voran gesetzten Körperschaftszusatz (bspw. Gemeinde-, Stadt- oder Kreisverwaltungsrat). Eine weitere mögliche kommunale Amtsbezeichnung lautet Magistratsrat.