Regierungssitz

Der Regierungssitz beschreibt zum einen den Ort (Stadt) eines Staates, in dem die Regierung (und zumeist auch das Parlament) ansässig ist und zum anderen das Gebäude, in dem zumeist der Regierungschef seinen Amtssitz hat und das Kabinett tagt.[1] Im Bezug auf den Ort ist dies in der Regel die Hauptstadt des Staates (die in Monarchien auch Residenzstadt genannt wird), weswegen man normalerweise nur dann ausdrücklich vom „Regierungssitz“ spricht, wenn dies nicht der Fall ist.

  1. DWDS – Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache. Abgerufen am 13. März 2021.

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