Das Registerrecht umfasst die Rechtsnormen und -regeln in Bezug auf das Verfahren und die Rechtsbehelfe in den öffentlichen Registern als amtliche Verzeichnisse rechtlicher Vorgänge (z. B. Handelsregister, Genossenschaftsregister, Partnerschaftsregister oder Vereinsregister) und dient der Rechtssicherheit.