Reichsarmee

Ein Grenadier der Reichsarmee im Polnischen Erbfolgekrieg vor Philippsburg 1734 (Niederrheinisch-Westfälischer Reichskreis): Paderbornisches Infanterieregiment – Zeitgenössische Gudenus-Handschrift

Die Reichsarmee, Reichsheer oder Reichsarmatur (lateinisch: exercitus imperii) war das Heeresaufgebot des Heiligen Römischen Reiches. Anders als das Vasallenheer in fränkischer Zeit war sie nicht mehr das Heer des Kaisers, sondern ein unmittelbares Machtinstrument des Reiches und wurde vom Reichstag aufgeboten. Sie diente sowohl als Instrument der Reichsexekution nach innen als auch zur Verteidigung des Reiches nach außen.

Neben der Reichsarmee gab es auch eine Kaiserliche Armee, die der Kaiser ohne Beteiligung des Reichstages aufstellte und einsetzte.[1]

  1. Nach Papke S. 237.

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