Reichserzkanzler

Die Ämter der Erzkanzler gehörten im Heiligen Römischen Reich zu den Erzämtern und waren den geistlichen Kurfürsten vorbehalten. Während die meisten Erzämter rein zeremonieller Natur waren, blieb die Position des Erzkanzlers für Germanien bis zum Ende des Reiches von politischer Bedeutung.


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