Reichsexekution

Exekutionsschreiben Kaiser Ferdinand II. an Kurfürst Georg von Sachsen und Herzog Maximilian I. von Bayern zur militärischen Niederwerfung der böhmischen Ständeregierung und Königs Friedrich V., Druck 1620

Die Reichsexekution ist ein Mittel, mit dem ein Staatenbund oder Bundesstaat seine Gliedstaaten dazu anhält, ihre Pflichten zu erfüllen. Gemeint ist durchaus (auch) eine militärische Maßnahme.

In der deutschen Geschichte haben alle Staatenbünde und Bundesstaaten dieses Mittel vorgesehen. Historisch gibt es dafür unterschiedliche Bezeichnungen:

Der Sache nach sind die Vorschriften zur Reichsexekution und Bundesexekution einander stets sehr ähnlich gewesen.


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