Die Reichsexekutionsordnung von 1555 war der letzte Versuch, im Heiligen Römischen Reich das Landfriedensgebot des Ewigen Landfriedens institutionell zu verankern und durchzusetzen. Die Reichsexekutionsordnung war Teil des Augsburger Reichs- und Religionsfriedens und wurde auf dem Reichstag zu Augsburg 1555 beschlossen. Sie sollte durch die Reichskreise in Kreisexekutionsordnungen umgesetzt werden, aber nur der Schwäbische Reichskreis beschloss 1563 eine solche.