Reichskonkordat

Das Konkordat zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Deutschen Reich von 1933 (RGBl. 1933 II, S. 679)

Als Reichskonkordat wird der am 20. Juli 1933 zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Deutschen Reich geschlossene Staatskirchenvertrag bezeichnet. In diesem völkerrechtlichen Vertrag aus der NS-Zeit wurde das Verhältnis zwischen dem Reich und der römisch-katholischen Kirche geregelt. Es ist weiterhin gültig.


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