Das Reichsministerium des Innern (RMI) war das Innenministerium des Deutschen Reiches während der Weimarer Republik und der Zeit des Nationalsozialismus. Am 1. November 1934 wurde es mit dem Preußischen Innenministerium zum Reichs- und Preußischen Ministerium des Innern vereint. Es hatte damit insbesondere die Zuständigkeit für den gesamten Polizeiapparat.[1]
Es war der Nachfolger des Bundeskanzleramts des Norddeutschen Bundes von 1867, seit 1871 Reichskanzleramt genannt, und des Reichsamts des Innern von 1879 sowie der Vorgänger des Bundesministeriums des Innern. Seit dem 14. April 1914 hatte das Innenministerium auch die Zuständigkeit für den Spitzensport als nationale Aufgabe.[2]