Die Reichspressekammer (RPK) regelte während der Zeit des Nationalsozialismus das deutsche Pressewesen.
Sie ging aus der Reichsarbeitsgemeinschaft der deutschen Presse hervor und wurde am 1. November 1933 aufgrund der Ersten Verordnung zur Durchführung des Reichskulturkammergesetzes gegründet. Sie bildete eine der sieben Unterkammern der Reichskulturkammer. Die Mitgliedschaft in der Reichspressekammer war Voraussetzung für eine berufliche Tätigkeit im Pressebereich.[1]
Die Reichspressekammer war als eine öffentlich-rechtliche Körperschaft organisiert. Ihr Sitz befand sich in Berlin W 35 in der Von-der Heydt-Straße 10.
Der Reichspressekammer stand als Präsident Max Amann, seines Zeichens Reichsleiter für die Presse der NSDAP, vor. Vizepräsident war mindestens im Jahre 1940 Staatssekretär Otto Dietrich, der auch Reichspressechef der NSDAP war. In jenem Jahr wirkte Anton Willi als Geschäftsführer. Der Präsidialrat bestand 1940 neben dem Präsidenten und Vizepräsidenten der Reichspressekammer sowie dem Geschäftsführer aus:
Zu anderer Zeit gehörte Kurt Jahncke zum Präsidialrat der Reichspressekammer.
Strukturiert war die Reichspressekammer in Fachverbände und Fachschaften innerhalb der Kammer. Dies waren u. a.:
Das offizielle Journal der Reichspressekammer wurde von dem von Wilhelm Weiß geleiteten Reichsverband der Deutschen Presse herausgegeben und trug den Titel Deutsche Presse. Zeitschrift für die gesamten Interessen des Zeitungswesens. Später wurde das Journal umbenannt in Zeitschrift für das gesamte Zeitungs- und Zeitschriftenwesen[2].