Als Reichsstift bezeichnete man im Heiligen Römischen Reich ein reichsunmittelbares Gebiet mit geistlicher Obrigkeit (geistliche Territorien).
Als Oberbegriff umfasst „Reichsstift“ die seit der Frühen Neuzeit mit eigener Virilstimme ausgestatteten Erz- und Hochstifte, die von Fürstbischöfen regiert wurden. Dazu die von Fürstpröpsten regierten Gebiete der Fürstpropsteien und die von Fürstäbten regierten Fürstabteien sowie die lediglich als Teil einer Kuriatstimme im Reichsfürstenrat vertretenen Reichsprälaturen, den Reichsabteien und ‑propsteien.