Reichstag (Japan)

Das Herrenhaus in einem Farbholzdruck von 1899

Das Teikoku-gikai (japanisch 帝国議会, zeitgenössische Schreibung 帝國議會), der Reichstag oder wörtlicher das „Parlament des Kaiserreiches“, war nach der Meiji-Verfassung von 1890 bis 1947 das Zweikammerparlament des Kaiserreichs Großjapan.

Es bestand aus einem gewählten, bürgerlichen Unterhaus, dem Shūgiin (Abgeordnetenhaus, wörtlich etwa „Massenversammlungs-“ oder „[Massen-]Beratungskammer“ bzw. „-haus“), und einem adeligen Oberhaus, dem Kizokuin (Herrenhaus, wörtl. „Adelskammer“), dem Angehörige des Erbadels sowie vom Tennō ernannte Mitglieder, darunter auch einige von Spitzensteuerzahlern und akademischen Institutionen gewählte Mitglieder, angehörten. 1947 ersetzte das heutige nationale Parlament (Kokkai, wörtlich „Nationalversammlung“) den Reichstag; darin wurde das Herrenhaus durch ein ebenfalls gewähltes Oberhaus, das Sangiin (Senat, wörtlich „Rätekammer“), ersetzt und das Gleichgewicht der Kammern zugunsten des Unterhauses verschoben.


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