Reichsverfassung

Reichsgesetzblatt (veröffentlicht am 28. April 1849) mit der Reichsverfassung vom 28. März 1849, dem Tag der letzten Abstimmung in der Frankfurter Nationalversammlung.

Der Ausdruck Reichsverfassung bezieht sich in erster Linie auf Verfassungen des Deutschen Reichs. Ferner gab es eine Reichsverfassung für das Kaisertum Österreich von 1849. Es können auch Verfassungen weiterer Länder im Deutschen als „Reichsverfassung“ bezeichnet werden, wenn der Name in der Originalsprache dies nahelegt. In der deutschen Geschichte denkt man an die Paulskirchenverfassung vom 28. März 1849, die allerdings nicht realisiert wurde, an die Bismarcksche Reichsverfassung vom 16. April 1871 oder die Weimarer Verfassung vom 11. August 1919.

Keine Verfassung im heutigen Sinne hatte das Heilige Römische Reich. Die staatsrechtliche Ordnung des deutschen Reichs bis 1806 war teils in den Reichsgrundgesetzen wie der Goldenen Bulle von 1356 niedergelegt, teils wurde sie durch allgemein anerkannte Rechtsgrundsätze und überkommenes Gewohnheitsrecht bestimmt.

Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ist heute die Verfassung Deutschlands.


From Wikipedia, the free encyclopedia · View on Wikipedia

Developed by Tubidy