Reichsverteidigungskommissar

Das Amt des Reichsverteidigungskommissars wurde mit Ausbruch des Zweiten Weltkriegs auf Weisung von Adolf Hitler zum 1. September 1939 per Verordnung geschaffen.[1] Es wurden ausschließlich Gauleiter mit dem neuen Amt betraut, wenn auch im Fall von Nürnberg nicht der örtlich zuständige, sondern ein anderer Gauleiter.

  1. RGBl. I 1939, S. 1565f. („Verordnung über die Bestellung von Reichsverteidigungskommissaren“ vom 1. September 1939).

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