Reichswahlvorschlag

Der Reichswahlvorschlag war eine Besonderheit im Wahlrecht der Weimarer Republik; er wurde in der Zeit des Nationalsozialismus dem Namen nach beibehalten. Dabei handelt es sich um eine Liste von Kandidaten einer Partei. Diese reichsweite Liste war mit den Listen der Wahlkreise (Kreiswahlvorschläge) verbunden.


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