Reifenlabel

EU-Reifenlabel[1]

Das Reifenlabel (Reifenkennzeichnung) ist eine Kennzeichnung für Kraftfahrzeugreifen. Nach den Festlegungen der EU-Verordnung über die Kennzeichnung von Reifen[1] müssen Hersteller von Reifen für PKWs sowie leichten und schweren Nutzfahrzeugen seit dem 1. Mai 2021 für jedes Produkt die Kraftstoffeffizienzklasse und den Rollwiderstandskoeffizient, die Nasshaftungsklasse, die Klasse des externen Rollgeräuschs samt entsprechendem Messwert, die Schneegriffigkeit sowie die Eisgriffigkeit angeben.

Dazu ist eine 75 × 110 mm große Kennzeichnung gemäß Anhang II der EU-Verordnung über die Kennzeichnung von Reifen entweder als Aufkleber auf jeden einzelnen Reifen anzubringen oder jedem Posten identischer Reifen eine gedruckte Reifenkennzeichnung beizugeben (Artikel 4 Absatz 1 EU-Verordnung Nr. 2020/740).[1]

Diese Informationen müssen ebenfalls im technischen Werbematerial aufgeführt werden. Das Reifenlabel wird eine Klassifizierung beginnend mit der besten (Kategorie „A“) bis zur schlechtesten Leistung (Kategorie „E“) verwenden (Artikel 4 Absatz 3 EU-Verordnung Nr. 2020/740).[1]

Diese Initiative resultiert aus einem Vorschlag der EU-Kommission von 2008. Sie ist Teil des Aktionsplans für Energieeffizienz, der den Wirkungsgrad von Produkten, Gebäuden und Dienstleistungen verbessern soll, um den Energieverbrauch bis 2020 um 20 % zu reduzieren. Die EU hat bereits ein System für die Kennzeichnung von Elektro-Haushaltsgeräten wie Kühlschränke, Waschmaschinen oder Fernseher geschaffen, um die Europäer besser über die Höhe ihres Energieverbrauchs zu informieren (Quelle: Europäische Kommission).

Farbige Skalen klassifizieren den Rollwiderstand und das Nassbremsen. Note A ist hier die Bestnote.

  1. a b c d Verordnung (EU) 2020/740 über die Kennzeichnung von Reifen in Bezug auf die Kraftstoffeffizienz und andere Parameter, zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/1369 und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1222/2009

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