Reifezeugnis

Reifezeugnis Wernher von Brauns (1930)

Das Reifezeugnis wird auch Abitur­zeugnis oder Zeugnis der Matura (von lateinisch maturitas ‚die Reife‘) genannt und ist eine Urkunde über die allgemeine Hochschulreife. Dem Absolventen einer gymnasialen Oberstufe oder einer berufsbildenden höheren Schule oder Personen, die eine Externistenprüfung abgelegt haben, wird damit das Bestehen der Abschlussprüfung bescheinigt und die Befähigung zu einem Hochschulstudium zuerkannt.


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