Reiter-SS, ab Sommer 1934 als SS-Reiterstandarten (amtliche Abkürzung SS-RSt.) bezeichnet, war der Name aller zur Zeit des Nationalsozialismus bestehenden berittenen Einheiten der Allgemeinen SS der NSDAP. Mitglieder der Reiter-SS waren an Kriegsverbrechen und dem Holocaust beteiligt. Die Organisation wurde im Rahmen des vom Alliierten Kontrollrat am 10. Oktober 1945 erlassenen Kontrollratsgesetz Nr. 2 verboten und aufgelöst.
Die Mitglieder der Reiter-SS trugen bis Kriegsende (1945) die schwarze SS-Uniform, da sie der Allgemeinen SS angehörten. Ursprünglich trugen sie auf der rechten Kragenpatte ein „R“. Mit der Schaffung des Nationalsozialistischen Reiterkorps (NSRK) wurde der Buchstabe durch das Emblem des NSRK ersetzt, das zwei gekreuzte Lanzen zeigte. Das Abzeichen wurde bei den unteren und mittleren Führerdienstgraden auf dem rechten Kragenspiegel geführt, bei den oberen Führerdienstgraden auf einer Ärmelraute am linken Unterarm.
Die 15. SS-Reiter-Standarte unter Hermann Fegelein wurde auch zur Bewachung des KZ Dachau eingesetzt.[1]
Beim Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher wurde die SS zur verbrecherischen Organisation erklärt, so dass ihre Mitglieder wegen Mitgliedschaft in einer verbrecherischen Organisation gemäß Kontrollratsgesetz Nr. 10 vor einem Militär- oder Okkupationsgericht angeklagt und verurteilt werden konnten, ohne dass darüber hinaus ein individuelles Verbrechen nachgewiesen werden musste. Die Reiter-SS wurde im Sinne des Statuts für den Internationalen Militärgerichtshof davon ausgenommen.