Mit Rekommunalisierung werden Prozesse bezeichnet, in denen eine Privatisierung zuvor öffentlich-rechtlicher Aufgaben und Vermögen wieder rückgängig gemacht wird und diese erneut in kommunale Trägerschaft übergehen.
Nach „ernüchternden bis schlechten Erfahrungen“ mit Privatisierungen in Deutschland, vor allem in den 1990er und 2000er Jahren, gibt es seitdem eine gegenläufige Entwicklung hin zur Rekommunalisierung.[1]