Unter Rekonstruktion (teils auch: Wiederaufbau) ist in der Architektur und der Denkmalpflege die weitgehend vorbildgerechte Wiederherstellung von zerstörten Baudenkmalen, historischen Gebäuden oder Gebäudeteilen aber auch von historischen Parkanlagen und der darin befindlichen Architekturen zu verstehen.
Die Rekonstruktion von ganzen Bauwerken und Bauwerksteilen ist seit Jahrhunderten gängige Praxis.[1] Bei der Wiederherstellung einzelner Gebäudeteile an einem bestehenden Gebäude, zum Beispiel einer Fassade, spricht man auch von Teilrekonstruktion.
Überwiegend werden baukulturell und kunsthistorisch bedeutsame Gebäude und Ensembles rekonstruiert, meist nach Kriegszerstörung, Verfall, Brand, Naturkatastrophen, baulicher Veränderung (etwa Entstuckung) oder Abriss. Besonders häufig werden Rekonstruktionen in Kulturregionen vorgenommen, die durch Kriegsverluste bzw. viele nachkriegszeitliche Abrisse von Kulturgütern geprägt sind, etwa in Polen und in Deutschland (siehe Liste rekonstruierter Bauwerke in Deutschland).
Viele rekonstruierte Bauten sind selbst Kulturdenkmale geworden, einige gehören sogar zum Weltkulturerbe der UNESCO, etwa die Warschauer Altstadt, die Lübecker Marienkirche, das Bauhaus Dessau und der Markusturm von Venedig.
In der von 1949 bis 1990 bestehenden DDR wurde der Begriff Rekonstruktion im Bauwesen oft lediglich für eine Erneuerung, Sanierung bzw. Modernisierung von Bauwerken verwendet, ohne denkmalpflegerische Absichten oder Wiederaufbaupläne.[2] Auch im englischen Sprachraum war diese Begriffsverwendung lange üblich. Heute wird der Begriff in der Regel für die in diesem Artikel beschriebenen Varianten des Wiederaufbaus verwendet.