Rentamt

Rentei Bredenbeck, Deister

Rentamt, auch Renterei oder Rentei, ist der Begriff, der seit dem Spätmittelalter für die Behörde der landesherrlichen oder kirchlichen Finanzverwaltung (hauptsächlich Einkünfte aus Domänen) unter der Leitung eines Rentmeisters oder Rentamtmanns stand. Später bezeichnete „Rentamt“ eine Behörde zur Verwaltung der grundherrschaftlichen Einnahmen oder auch zur Finanzverwaltung an einigen Universitäten. Im Herzogtum Bayern führten bis 1802 auch die Regierungen der fünf Landesteile die Bezeichnung Rentamt.[1]

  1. Georg Ferchl: Bayerische Behörden und Beamte 1550–1804. In: Oberbayerisches Archiv, 1908–1912, Band 53.

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