Residenzensemble Schwerin | |
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UNESCO-Welterbe | |
Schweriner Schloss als Zentrum des Residenzensembles | |
Vertragsstaat(en): | Deutschland |
Typ: | Kultur |
Kriterien: | (iv) |
Referenz-Nr.: | 1705 |
UNESCO-Region: | Europa und Nordamerika |
Geschichte der Einschreibung | |
Einschreibung: | 2024 (Sitzung 46) |
Das Residenzensemble Schwerin umfasst das Schweriner Schloss und weitere 37 Gebäude außerhalb der Schlossinsel in der Stadt Schwerin. Es ist seit dem 27. Juli 2024 UNESCO-Welterbe.[1][2] Die Bemühungen um die Aufnahme in die Welterbeliste begannen im Jahr 2000 auf Initiative des Vereins Pro Schwerin e. V. Die Idee der UNESCO-Bewerbung als „Schweriner Schlossensemble“ wurde 2001 durch einen Beschluss der Stadtvertreter und 2007 durch einen entsprechenden Landtagsbeschluss bekräftigt.[3] 2010 wurde die Kooperationsvereinbarung zur gemeinsamen Unterstützung der Bewerbung zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern, dem Landtag Mecklenburg-Vorpommern und der Landeshauptstadt geschlossen. 2015 gründete sich aufgrund des bürgerschaftlichen Engagements der „Welterbe Schwerin Förderverein e. V.“. Im selben Jahr konstituierte sich der Wissenschaftliche Fachbeirat Welterbe zur Welterbe-Bewerbung, den das damalige Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Mecklenburg-Vorpommern berufen hat. Am 1. Februar 2023 wurde die Bewerbung der UNESCO in Paris übergeben.[4]
Die Gebäude des Gesamtensembles sind kontinuierlich baulich gewachsen, beginnend mit ersten Bauten aus dem 18. Jahrhundert, denen ein Höhepunkt der Bautätigkeit im 19. Jahrhundert folgte. Durch Rückgriffe auf regionale architekturhistorische Traditionen (Johann-Albrecht-Stil) und die Landesgeschichte verweist es auf eine lange Herrschaftsgeschichte, wie beim Reiterstandbild Niklots im Schweriner Schloss.[5]