Revision (Recht)

Die Revision ist ein Rechtsmittel gegen eine gerichtliche Entscheidung; das mit einer Revision befasste Gericht heißt Revisionsgericht. Im deutschen und österreichischen Recht werden bei der Revision – anders als bei der Berufung (Appellation) – grundsätzlich nicht noch einmal die tatsächlichen Umstände des Falles untersucht, sondern lediglich das Urteil der vorherigen Instanz auf Rechtsfehler überprüft. Die eine Revision einlegende Person wird Revident oder Revisionsführer (selten auch Revisionswerber) genannt. In Abhängigkeit von der Zulässigkeit einer Revision spricht man von revisiblem bzw. irrevisiblem Recht[1] (oder von Revisibilität bzw. Irrevisibilität).[2]

Im Schweizer Recht ist die Revision ein Rechtsmittel, das auf die Wiederaufnahme des Verfahrens abzielt.

  1. siehe z. B. https://www.rechtsportal.de/Rechtsprechung/Rechtsprechung/2014/BVerwG/Klaerungsbeduerftigkeit-der-Beendigung-der-Zwangsvollstreckung-durch-die-Eintragung-einer-Sicherungshypothek-Zulaessigkeit-einer-Ueberpruefung-von-irrevisiblem-Landesrecht-durch-das-Bundesverwaltungsgericht-BVerwG; abgerufen am 28. März 2022
  2. siehe z. B. https://www.rehm-verlag.de/eLine/portal/start.xav?start=%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27BeamtenRBuLa_Ges_0f9e0b45f22938876b44d036cce0f0e7%27%20and%20%40outline_id%3D%27BeamtenRBuLa_Ges%27%5D; abgerufen am 28. März 2022

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