Die Rheinbundakte ist der am 12. Juli 1806 in Paris geschlossene Vertrag zwischen dem Bevollmächtigten des französischen Kaisers Napoleon Bonaparte und den Bevollmächtigten 15 deutscher Fürsten,[Anm. 1] die sich auf Druck Napoleons durch diesen Vertrag vom Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation lösten und als souveräne Staaten der mit diesem Vertrag gegründeten Konföderation des Rheinbundes beitraten. Einen Sonderfall bildete das Fürstentum Liechtenstein, das dem Rheinbund nicht durch Unterschrift beitrat, sondern auf der Grundlage von Art. 39 der Rheinbundakte durch Verfügung Napoleons in die Konföderation aufgenommen wurde.[1][2]
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