Rheinbundakte

Rheinbundakte vom 12. Juli 1806 mit der Unterschrift Napoleons (Ausfertigung für das Fürstentum Hohenzollern-Sigmaringen)
Symbolische Darstellung einer Beeidigung der Rheinbundakte durch Napoleon und die 15 konföderierten Fürsten auf einer Illustration von Thomas Charles Naudet, 1806

Die Rheinbundakte ist der am 12. Juli 1806 in Paris geschlossene Vertrag zwischen dem Bevollmächtigten des französischen Kaisers Napoleon Bonaparte und den Bevollmächtigten 15 deutscher Fürsten,[Anm. 1] die sich auf Druck Napoleons durch diesen Vertrag vom Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation lösten und als souveräne Staaten der mit diesem Vertrag gegründeten Konföderation des Rheinbundes beitraten. Einen Sonderfall bildete das Fürstentum Liechtenstein, das dem Rheinbund nicht durch Unterschrift beitrat, sondern auf der Grundlage von Art. 39 der Rheinbundakte durch Verfügung Napoleons in die Konföderation aufgenommen wurde.[1][2]


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  1. Elisabeth Berger: Rezeption im liechtensteinischen Privatrecht unter besonderer Berücksichtigung des ABGB (= Rechtsgeschichte und Rechtsgeschehen, Band 14). Lit-Verlag, Wien und Berlin 2011, ISBN 978-3-643-50322-0, S. 16 (Google Books)
  2. Georg Malin: Die politische Geschichte des Fürstentums Liechtenstein in den Jahren 1800–1815. In: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein, 53. Band, Vaduz 1953, S. 51 (Digitalisat)

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