Richtlinie 92/43/EWG | |
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Titel: | Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen |
Bezeichnung: (nicht amtlich) |
Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie FFH-Richtlinie |
Geltungsbereich: | Europäische Union |
Rechtsmaterie: | Umweltrecht |
Grundlage: | EWGV, insbesondere Artikel 130s |
Verfahrensübersicht: | Europäische Kommission Europäisches Parlament IPEX Wiki |
Anzuwenden ab: | 10. Juni 1992 |
Letzte Änderung durch: | 13. Mai 2013 (mit Wirkung zum 1. Juli 2013) |
In nationales Recht umzusetzen bis: |
10. Juni 1994 |
Umgesetzt durch: | Umsetzungsübersicht |
Fundstelle: | ABl. L 206 vom 22. Juli 1992, S. 7–50 |
Volltext | Konsolidierte Fassung (nicht amtlich) Grundfassung |
Regelung muss in nationales Recht umgesetzt worden sein. | |
Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europäischen Union |
Die Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen ist eine Naturschutz-Richtlinie der Europäischen Union (EU). Sie wird umgangssprachlich auch als Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, manchmal auch Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (kurz FFH-Richtlinie) oder Habitatrichtlinie bezeichnet.[1] Diese Alternativbezeichnungen leiten sich von Fauna (Tiere), Flora (Pflanzen) und Habitat (Lebensraum) bzw. dem englischen Titel der Richtlinie ab (Council Directive on the conservation of natural habitats and of wild fauna and flora).[2]
Im Jahr 1992 wurde die Richtlinie von den damaligen Mitgliedstaaten der Europäischen Union einstimmig verabschiedet. Sie dient gemeinsam mit der Vogelschutzrichtlinie im Wesentlichen der Umsetzung der Berner Konvention. Eines ihrer wesentlichen Instrumente ist ein zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten, das Natura 2000 genannt wird. Die Gebiete, die zum Schutz der in den Anhängen der FFH-Richtlinie genannten seltenen oder bedrohten Arten und Lebensräume (Habitate) von gemeinsamem Interesse ausgewiesen wurden, werden kurz FFH-Gebiete genannt. Als Besonderes Erhaltungsgebiet (BEG, englisch Special Area of Conservation SAC) werden die vollständig unter Schutz gestellten Gebiete bezeichnet. Die Kandidaten (bis zur nationalen Umsetzung) werden als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB, Site of Community Importance SCI) bezeichnet.