Richtlinie 94/62/EG | |
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Titel: | Richtlinie 94/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 1994 über Verpackungen und Verpackungsabfälle |
Rechtsmaterie: | Umwelt, Schwermetalle, Verpackungsmaterial, Abfallaufbereitung |
Grundlage: | EGV, insbesondere Art. 100a |
Datum des Rechtsakts: | 20. Dezember 1994 |
Veröffentlichungsdatum: | 31. Dezember 1994 |
Inkrafttreten: | 31. Dezember 1994 |
Ersetzt: | Richtlinie 85/339/EWG |
Letzte Änderung durch: | Richtlinie (EU) 2018/852 |
Inkrafttreten der letzten Änderung: |
4. Juli 2018 |
In nationales Recht umzusetzen bis: |
29. Juni 1996 |
Volltext | Konsolidierte Fassung (nicht amtlich) Grundfassung |
Regelung ist in Kraft getreten und anwendbar. | |
Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europäischen Union |
Die Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle legt die Vorschriften der EU zur Bewirtschaftung von Verpackungen und Verpackungsabfällen fest.[1]
Zielsetzung der Richtlinie ist die Harmonisierung der nationalen Maßnahmen zur Entsorgung von Verpackungen und Verpackungsabfällen und Verbesserung der Umweltqualität durch Verhinderung und Verringerung der Auswirkungen von Verpackungen und Verpackungsabfällen auf die Umwelt. Außerdem soll sie zum Funktionieren des Europäischen Binnenmarktes beitragen.[2]