Richtlinie 94/62/EG

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Richtlinie 94/62/EG

Titel: Richtlinie 94/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 1994 über Verpackungen und Verpackungsabfälle
Rechtsmaterie: Umwelt, Schwermetalle, Verpackungsmaterial, Abfallaufbereitung
Grundlage: EGV, insbesondere Art. 100a
Datum des Rechtsakts: 20. Dezember 1994
Veröffentlichungsdatum: 31. Dezember 1994
Inkrafttreten: 31. Dezember 1994
Ersetzt: Richtlinie 85/339/EWG
Letzte Änderung durch: Richtlinie (EU) 2018/852
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
4. Juli 2018
In nationales Recht
umzusetzen bis:
29. Juni 1996
Volltext Konsolidierte Fassung (nicht amtlich)
Grundfassung
Regelung ist in Kraft getreten und anwendbar.
Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europäischen Union

Die Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle legt die Vorschriften der EU zur Bewirtschaftung von Verpackungen und Verpackungsabfällen fest.[1]

Zielsetzung der Richtlinie ist die Harmonisierung der nationalen Maßnahmen zur Entsorgung von Verpackungen und Verpackungsabfällen und Verbesserung der Umweltqualität durch Verhinderung und Verringerung der Auswirkungen von Verpackungen und Verpackungsabfällen auf die Umwelt. Außerdem soll sie zum Funktionieren des Europäischen Binnenmarktes beitragen.[2]

  1. Richtlinie 94/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 1994 über Verpackungen und Verpackungsabfälle, EUR-Lex, abgerufen am 1. August 2023
  2. Richtlinie 94/62/EG, Artikel 1 „Ziele“

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