Rohbau (Bauwesen)

Rohbau eines Wohngebäudes

Als Rohbau bezeichnet man im Bauwesen beim Bauablauf ein Bauwerk, dessen äußere Kontur einschließlich der Dachkonstruktion fertiggestellt ist, bei dem jedoch noch kein Einbau der Fenster, keine Fassadenverkleidung und kein Ausbau des Inneren ausgeführt worden ist. Bis auf wenige Ausnahmen (z. B. Porta Nigra) ist die zweckbestimmte Nutzung eines Rohbaus als funktionstüchtiges Bauwerk demzufolge nicht möglich. Der Abschluss der Rohbauarbeiten wird nach Aufstellung des Dachstuhls in der Regel mit dem Richtfest im Beisein des Bauherrn und der am Bau Beteiligten gefeiert.

Nach Abschluss der Rohbauarbeiten müssen diese je nach Gebäudeklasse vom Prüfstatiker gesondert als fehlerfrei abgenommen werden. Danach erfolgt traditionell der Innenausbau des Gebäudes. Falls dieser (z. B. aufgrund einer Insolvenz des Bauherren) nicht erfolgt und das Bauwerk dauerhaft im Rohbauzustand verbleibt, wird es als Bauruine bezeichnet. In der Baupraxis erfolgen insbesondere bei größeren Bauvorhaben der Innenbausbau und die Montage der Fassade begleitend zur Herstellung des Rohbaus.


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