Karl Roland Freisler (* 30. Oktober 1893 in Celle; † 3. Februar 1945 in Berlin) war ein deutscher Jurist und Mitorganisator des Holocausts. Seine berufliche Karriere begann in der Weimarer Republik und gelangte im Verlauf der Diktatur des Nationalsozialismus zu ihrem Höhepunkt. Bald nach der Machtergreifung wurde er Staatssekretär, zuerst im preußischen, dann im Reichsjustizministerium und war führend an der Formung der nationalsozialistischen Justiz unter Ausschaltung rechtsstaatlicher Grundsätze beteiligt. Als einer der 15 Teilnehmer der Wannseekonferenz war er maßgeblich in die Organisation des Holocausts eingebunden.
Freisler gilt als bekanntester Strafrichter des nationalsozialistischen Deutschland, sein Name wurde zum Synonym für eine Unrechtsjustiz schlechthin. Von August 1942 bis zu seinem Tod war er Präsident des Volksgerichtshofes, der höchsten juristischen Instanz des NS-Regimes für politische Strafsachen. Freisler war verantwortlich für etwa 2600 Todesurteile in den von ihm geführten Verhandlungen, darunter viele Schauprozesse mit im Voraus festgelegten Urteilen. Beispiele dafür sind die 1943 unter Freislers Vorsitz geführten Prozesse gegen die Mitglieder der Widerstandsgruppe „Weiße Rose“, in denen er neben anderen Christoph Probst, Hans Scholl und Sophie Scholl zum Tode verurteilte, sowie die Prozesse gegen die Widerstandskämpfer des Hitler-Attentats vom 20. Juli 1944 wie Carl Goerdeler.
Seine Prozessführung war von Häme, Aggression und Befangenheit geprägt. Sie war darauf angelegt, die Angeklagten zu demütigen und weitgehend ihres Rechts auf Verteidigung zu berauben.[1][2]
Freisler kam bei dem Luftangriff auf Berlin vom 3. Februar 1945 ums Leben.