Ruhegehalt (auch Pension genannt) ist in Deutschland ein regelmäßig ausgezahltes Einkommen zur Altersversorgung an eine Person, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis gestanden hat.
Das Ruhegehalt ergibt sich aus dem Altersvorsorgesystem von staatlichen und kirchlichen Beamten auf Lebenszeit, Berufsrichtern und Berufssoldaten sowie Dienstordnungsangestellten. Neben diesem System sui generis stehen gesetzliche Rente, Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes (ZÖD), Betriebliche Altersversorgung, private Vorsorge (Riester-Systeme) und andere.
Das Ruhegehalt der staatlichen Beamten und der Richter ist in Deutschland seit 2006 nicht mehr einheitlich geregelt. Es gelten das Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG), das Soldatenversorgungsgesetz (SVG) und die Beamtenversorgungsgesetze der einzelnen Länder. Im Fall eines bund- und länderübergreifenden Wechsels des Dienstherrn werden die Versorgungslasten anteilig nach einem Staatsvertrag getragen.[1] Zum 1. Januar 2021 gab es 1.737.280 Versorgungsempfänger nach Beamten- und Soldatenversorgungsrecht in Deutschland.[2]