Ruhestand bezeichnet den Zustand, in dem sich eine Person nach dem Ende der Lebensarbeitszeit befindet. Dieser Status wird durch das Ausscheiden aus dem Arbeitsleben insbesondere im Alter erlangt und kann im Ehren- oder Berufstitel mit der Abkürzung i. R. („im Ruhestand“) versehen werden.[1]
Der Ruhestand geht bei Arbeitnehmern bei Erfüllung einer entsprechenden Anwartschaft mit dem Erstbezug der Rente aus der Gesetzlichen Rentenversicherung einher und bezeichnet den letzten Lebensabschnitt des ehemaligen Arbeitnehmers. Beamte erhalten am Ende ihres Berufslebens bei Vorliegen der Voraussetzungen für einen Eintritt in den Ruhestand (Pensionierung) eine Pension.[2] Selbständige treten dann in den Ruhestand, wenn sie in „ihrem“ Betrieb (sofern dieser nach dem Ausscheiden seines Inhabers bestehen bleibt) keine Leitungsfunktionen mehr wahrnehmen und anschließend nicht anderweitig erwerbstätig sind.[3]
Die Ausübung einer geringfügigen Beschäftigung bewirkt nicht, dass jemand, der in den Ruhestand getreten ist, den Status eines Ruheständlers verliert.[4]
Bei einem Professor ist zwischen Pensionierung und Emeritierung zu unterscheiden.