Das SWIFT-Abkommen (vollständig: Abkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Verarbeitung von Zahlungsverkehrsdaten und deren Übermittlung für die Zwecke des Programms der USA zum Aufspüren der Finanzierung des Terrorismus)[1] ist ein völkerrechtliches Abkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten, das den Zugriff US-amerikanischer Behörden auf die Daten der SWIFT (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication) regelt. Eine erste Fassung des Abkommens wurde am 30. November 2009 von den EU-Innenministern im Rat für Justiz und Inneres gebilligt,[2] aber am 11. Februar 2010 mit 378 gegen 196 Stimmen vom Europa-Parlament abgelehnt.[3][4] Daraufhin wurde eine zweite Fassung erarbeitet, die am 8. Juli 2010 durch das Europäische Parlament gebilligt wurde.[5]
Im Zuge der Überwachungs- und Spionageaffäre 2013 drohte die EU-Kommission den USA mit einem Ende des Abkommens.[6] Nachdem das Europäische Parlament am 23. Oktober 2013 in einer durch das Plenum angenommenen Resolution eine Aussetzung des Abkommens forderte, erklärte Innenkommissarin Cecilia Malmström allerdings, dass das Abkommen einen effektiven Schutz der Rechte der Europäer biete und nicht ausgesetzt werde.[7]
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