Weiblicher Genitalbereich mit Schambehaarung
Männlicher Genitalbereich mit Schambehaarung
Mit Schamhaar (Pubes[1]) wird das Haar an der Haut über den äußeren Teilen der männlichen und weiblichen Geschlechtsorgane und der angrenzenden Region bezeichnet. Die Schambehaarung ist ein Teil der Körperbehaarung, jedoch beginnt ihr Wachstum erst in der Pubertät und bildet sich als sekundäres Geschlechtsmerkmal heraus, an dem man die Geschlechtsreife eines Menschen erkennen und ihn so von einem Kind unterscheiden kann.
Da heutzutage jedoch in den meisten europäischen Ländern, abgesehen von einer klinischen Pubertas praecox, die Pubertät bei beiden Geschlechtern immer früher einsetzt,[2][3] ist es durchaus möglich, dass die Betreffenden schon vor ihrem 14. Lebensjahr mehr oder weniger ausgeprägte Schambehaarung aufweisen können, doch juristisch noch als Kinder gelten und zumeist auch psychisch einen eher kindlichen Entwicklungsstand aufweisen.
Die vollständige oder partielle Entfernung des Schamhaars im Genitalbereich wird als Schamhaarentfernung bezeichnet und stellt ein weit verbreitetes Schönheitsideal dar.
- ↑ Von lat. pubes, is: „Unterleib, Schoß“, meton. „Scham“. Nicht zu verwechseln mit pubes, -eris „mannbar, erwachsen“, von dem lat. pubertas abstammt, das wiederum metonymisch auch „Bartflaum“ – also männliche Gesichtsbehaarung – bedeutet. (vgl. Der kleine Stowasser, München 1971). Wird Pubes als Schamhaar übersetzt oder gebraucht, so handelt es sich um eine pars pro toto: Pubes ist der gesamte Bereich der Schamregion.
- ↑ Nis Brix, Andreas Ernst, Lea Lykke Braskhøj Lauridsen, Erik Parner u. a.: Timing of puberty in boys and girls: A population‐based study. In: Paediatric and Perinatal Epidemiology. Band 33, Supplement 3, Oktober 2018, doi:10.1111/ppe.12507.
- ↑ Bettina Gohlke, Joachim Wölfle: Größenentwicklung und Pubertät bei deutschen Kindern. Gibt es noch einen positiven säkularen Trend? (Growth and Puberty in German Children: Is There Still a Positive Secular Trend?) In: Deutsches Ärzteblatt International. 2009, Band 106, Nr. 23, S. 377–382, doi:10.3238/arztebl.2009.0377.