Scheitholz nennt man in Längsrichtung gespaltene Stammholzabschnitte, die vorwiegend als Brennholz oder zur Herstellung von Holzschindeln dienen. Das Spalten erfolgt mit einer Axt (einem Holzspalter, einem Spalthammer, Spaltkeilen) und Hammer, auch mit senkrecht auf einer Unterlage stehenden oder befestigten Keilen. Die einzelnen Stücke werden Holzscheite, veraltet Holzscheiter genannt, abgeleitet von althochdeutsch scît: Stück. Für die Verfeuerung ganzer Scheithölzer dienen Scheitholzheizkessel. Auf „Scheitholz knien“ war eine Züchtigungsmaßnahme in Zeiten, als auch die Körperstrafe in der Kindererziehung erlaubt war.[1]
Bei der Länge der Scheite hat sich ein Wert von 33 cm eingebürgert. Auf dieses Maß sind nahezu alle Feuererungseinrichtungen wie z. B. Kaminöfen oder offene Kamine eingerichtet. Ein Brennholzstück von einem Meter Länge (forstlicher Standard) kann bequem gedrittelt werden.
Besonders dünn gespaltene Holzscheite werden auch Spanholz oder Span genannt, wobei solche langfaserigen Holzspäne auch beim Hobeln oder Behauen von Holz als Abfall anfallen. Als Span bezeichnet man aber auch langfaseriges Dünnholz vor allem aus Pappelholz und anderen Weichhölzern, welche zur Herstellung von Spanschachteln und Holzsteigen verwendet werden.