Schiedsvereinbarung

Durch eine Schiedsvereinbarung (auch Schiedsvertrag oder Schiedsklausel wenn die Vereinbarung Teil eines größeren Vertragswerks ist; lat. compromissum) schließen die Parteien für Rechtsstreitigkeiten aus einem Vertragsverhältnis die staatliche Gerichtsbarkeit aus und einigen sich auf eine Entscheidung durch ein Schiedsgericht. Die Schiedsvereinbarung ist damit die unverzichtbare Legitimationsgrundlage für das Tätigwerden eines Schiedsgerichts.

Sie muss nach deutschem und österreichischem Recht schriftlich geschlossen werden und kann bereits bei Vertragsschluss, nachträglich zu einem bestimmten Vertrag oder auch erst für einen bereits entstandenen Konflikt geschlossen werden.


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