Der Schiffsname ist der Name eines Schiffes oder Bootes.[1] Der Name des Fahrzeuges ist im Schiffsattest oder gleichgestellten Schiffspapieren festgeschrieben und ist am Schiff angebracht. Die Größe und Anbringungsweise von Schiffskennzeichungen und damit auch Schiffsnamen folgt nationalen und internationalen Regeln. Der Name wird im Schiffsregister eingetragen und spätestens bei der Schiffstaufe offiziell bekanntgegeben. Nachträglich kann es zu Umbenennungen von Schiffen kommen, die eventuell beim Wechsel des Schiffseigners oder zu anderen Umständen vorgenommen werden und ebenfalls in entsprechenden zivilrechtlichen Registern oder in Kriegsschiffslisten notiert werden.