Schiffsregister

Das Schiffsregister dient der dinglichen Zuordnung von Schiffen. Das Schiffsregisterrecht ist ein grundbuchähnliches Sonderrecht im Rahmen des Registerrechts. Schiffe werden in Deutschland und der Schweiz sachenrechtlich wie unbewegliche Sachen behandelt.[1] Die Regelungen über bewegliche Sachen (Fahrnis) sind daher auf diese nicht oder nur eingeschränkt anwendbar.

  1. Julius von Gierke: Bürgerliches Recht. Sachenrecht. 3., umgearbeitete Auflage. Springer, Berlin u. a. 1948, § 1 (Einleitung), Zif V, S 9: „Das Recht der Schiffe ist das Sonderrecht für eingetragene Schiffe. Es ist dem Liegenschaftsrecht nachgebildet, da die großen Schiffe nach deutscher Auffassung ‚schwimmende Gebäude‘ sind.“

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