Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen sind unter Schikane (Begriffsklärung) aufgeführt.
Eine Schikane ist eine insbesondere durch „Ausnutzung staatlicher oder dienstlicher Machtbefugnisse getroffene Maßnahme, durch die jemandem unnötig Schwierigkeiten bereitet werden“; angelehnt daran auch „kleinliche, böswillige Quälerei“.[1]