Eine Schleusenkammer ist das zentrale Bauelement einer Schifffahrtsschleuse, mit der Schiffe eine Fallstufe überwinden können, bzw. im Fall einer Seehafen- oder Seekanalschleuse von einem tideabhängigen Gewässer in einen Hafen- oder Kanalbereich mit gleichbleibendem Wasserstand gelangen. In der abgeschlossenen Kammer werden die Schiffe durch das Ein- bzw. Ablassen von Wasser gehoben oder gesenkt. Solange an der Fallstufe keine zweite Schleuse als Ersatz oder Ergänzung gebaut wird bestimmen die Abmessungen der Schleusenkammer für längere Zeit die maximale Baugröße der Schiffe für eine Fahrt über die angrenzenden Fluss- oder Kanalabschnitte.[1]
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-Tag; kein Text angegeben für Einzelnachweis mit dem Namen BAW.