Schlichtungsstelle

Eine Schlichtungsstelle ist eine Einrichtung eines Verbandes oder eines Vereins, vor der Streitfälle außergerichtlich behandelt werden. In einzelnen Bereichen ist das Synonym hierfür auch Schiedsstelle oder freiwilliges Schiedsgericht. Erstmals wurde eine Schiedsstelle für Zivilsachen durch die Preußische Schiedsmannsordnung vom 7. September 1827 eingerichtet.

Nach Angaben des Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ) bestehen Schlichtungsstellen meist aus nur einem Schlichter, in der Regel einer Person mit Befähigung zum Richteramt und mit besonderen Branchenkenntnissen. Statt einem einzelnen Schlichter kann auch ein Kollegium entscheiden, bestehend aus einer Person mit Befähigung zum Richteramt als Vorsitzenden und mehreren Sachverständigen oder Vertretern von Wirtschafts- und Verbraucherverbänden als Beisitzern.[1] In diesem Fall empfiehlt das EVZ, dass Verbraucher und Gewerbetreibende im Entscheidungsgremium paritätisch vertreten sind oder dass alternativ alle Personen die Kriterien für Einzelschlichter erfüllen.[2]

  1. Sie können auch anders! Schlichtung leicht gemacht. Europäisches Verbraucherzentrum (EVZ), August 2014, abgerufen am 21. November 2017. S. 11.
  2. Sie können auch anders! Schlichtung leicht gemacht. Europäisches Verbraucherzentrum (EVZ), August 2014, abgerufen am 21. November 2017. S. 9.

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