Ein Schlosspark bzw. ein Schlossgarten ist ein zu einem Schloss gehörende Gartenanlage, der das Gebäude ergänzt und rahmt. Dem kleineren geometrisch angelegten Gartenparterre von Renaissance und Barock stand dabei oft ein größerer umgebender und parkartig gestalteter Jagdwildgarten gegenüber. Die kunsthistorische Entwicklung der Schlossgärten in Europa verlief weitgehend parallel zur Bauarchitektur.